CoStar Lizenzvereinbarung – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese CoStar Lizenzvereinbarung – Allgemeine Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil der Lizenzvereinbarung, die auf diese CoStar Lizenzvereinbarung – Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist.

1. Begriffsbestimmungen. Die hierin verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:

  • Vereinbarung: Die Lizenzvereinbarung, zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die CoStar Lizenzvereinbarung, die zu dem Zeitpunkt gültig waren, als die Parteien die Lizenzvereinbarung vollständig ausgeführt haben, sowie alle anderen Bedingungen, die ausdrücklich darin aufgenommen wurden.

  • Analyse: Prognosen, Bewertungen, Simulationen, Schätzungen, Modelle, Prozesse, Methoden, Techniken, Anwendungen, Verfahren, Formeln, Algorithmen und andere Analysen im Zusammenhang mit Immobilien, der Hotelbranche und/oder Wertpapieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die sich auf das Portfolio des Lizenznehmers beziehen oder anderweitig aus der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Beratungsvertrags zwischen CoStar und dem Lizenznehmer resultieren.

  • Autorisierter Nutzer: (a) Wenn der Lizenznehmer eine natürliche Person ist, bezeichnet „Autorisierter Nutzer Die Anzahl der autorisierten Benutzer darf die in der Lizenzvereinbarung festgelegte Anzahl der Benutzer nicht überschreiten.

  • Kundenmaterialien: Eigene Berichte, Analysen oder Präsentationen des Lizenznehmers, die für Kunden oder potenzielle Kunden des Lizenznehmers erstellt werden.

  • CPI: Für die Vereinigte Staaten, Kanada und die Karibik: Verbraucherpreisindex für alle städtischen Verbraucher (VPI-U); für die Europäische Union: Verbraucherpreisindex der europäischen Union (I:EUVPI); Verbraucherpreisindex, der vom chinesischen Amt für Statistik (China National Bureau of Statistics) veröffentlicht wird; für alle anderen Standorte gilt der Verbraucherpreisindex, der vom britischen Amt für Statistik (United Kingdom's Office for National Statistics) veröffentlicht wird.

  • CoStar: CoStar Realty Information, Inc. und/oder die jeweilige Tochtergesellschaft, die das jeweilige lizenzierte Produkt anbietet.

  • CoStar Auszüge: Begrenzte Informationsmengen und begrenzte Auszüge und einzelne Teile von Analysen, einschließlich begrenzter Auszüge und einzelner Teile aus CoStar-Marktberichten.

  • CoStar Market Reports: Die Marktberichte von CoStar über das Immobilien- und/oder Beherbergungsgewerbe, die Elemente aus der Datenbank oder der Analyse enthalten können.

  • CoStar-Parteien: CoStar und seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Partner, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Drittanbieter sowie deren Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte.

  • CoStar Produkt: Die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Bestandteile der Datenbank, der Informationen, der Analysen und der Berichte, einschließlich aller Aktualisierungen oder Änderungen, sowie alle daraus abgeleiteten Informationen, die geschützte Organisation, das Layout, das Design und die Strukturen für die Kategorisierung, Sortierung und Anzeige sowie die dazugehörigen Tools und Software.

  • Datenbank: Die proprietäre Datenbank von CoStar mit Informationen aus dem Immobilien- und/oder Beherbergungsgewerbe.

  • Informationen: Die Informationen, Texte, Formulare, Vereinbarungen, Videos, fotografischen und anderen Bilder und Daten, die in der Datenbank enthalten sind oder über diese bereitgestellt werden.

  • Lizenzvertrag: Die Lizenzvereinbarung oder das Zeichnungsformular, in das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die CoStar Lizenzvereinbarung durch Verweis aufgenommen werden.

  • Lizenzgebühren: Die im Lizenzvertrag festgelegten Lizenzgebühren.

  • Lizenziertes Produkt: Das CoStar-Produkt, zusammen mit allen anderen Produkten, die ausdrücklich unter der Definition des Begriffs „lizenziertes Produkt" in der Vereinbarung aufgeführt sind.

  • Lizenznehmer: Der in der Lizenzvereinbarung genannte Lizenznehmer.

  • Passcode: Der Benutzername und das Passwort sowie jede andere Authentifizierungsmethode, die für den Zugriff auf das lizenzierte Produkt verwendet wird.

  • Startdatum: Das Datum, an dem CoStar dem Lizenznehmer ein Passcode für das lizenzierte Produkt zur Verfügung stellt, wobei für bestehende Kunden mit Passcodes das Startdatum das Datum ist, an dem diese Vereinbarung vollständig ausgeführt wird.

2. Lizenz.

  1. CoStar gewährt dem Lizenznehmer hiermit während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung nur derjenigen Bestandteile des lizenzierten Produkts, die in der Lizenzvereinbarung ausdrücklich genannt sind, vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung.

  2. Das CoStar-Produkt darf nur von autorisierten Nutzern verwendet werden. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass alle natürlichen Personen, die das CoStar-Produkt an den lizenzierten Standorten in Anspruch nehmen, autorisierte Nutzer sein müssen. Um jegliche Zweifel auszuschließen, zählen dazu unter anderem folgende Personen: Makler, Agenten, Forscher, Analysten, Gutachter, Vermesser, Schätzer, Anlagespezialisten (einschließlich Personen, die Investitions- oder Kreditentscheidungen treffen oder dazu beraten), Berater, Versicherer, Vermögensverwalter, Vertriebs- oder sonstiges Personal (einschließlich Manager oder Vorgesetzte dieses Personals). Der Lizenznehmer stimmt zu, CoStar in Kenntnis zu setzen, falls die Anzahl dieser Personen an einem Standort die Anzahl der in dieser Vereinbarung festgelegten autorisierten Benutzer übersteigt, und zwar unabhängig davon, wie umfassend sie das CoStar-Produkt tatsächlich nutzen.

3. Zulässige Nutzung. Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Verbote darf der Lizenznehmer während der Laufzeit dieses Vertrags im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb:

  1. das CoStar-Produkt für interne Recherchezwecke des Lizenznehmers nutzen;

  2. die Datenbank nutzen, um:

    1. seinen Kunden und potenziellen Kunden Informationen (auch per E-Mail) zu bestimmten Immobilien bereitzustellen;

    2. bestimmte Immobilien zu vermarkten;

    3. seine Bewertung, Schätzung oder Beratung in Bezug auf eine bestimmte Immobilie zu unterstützen;

  3. CoStar-Auszüge, die in den eigenen Kundenmaterialien des Lizenznehmers enthalten sind oder damit zusammenhängen, an Kunden und potenzielle Kunden weiterzugeben oder zu verteilen (auch per E-Mail), sofern:

    1. solche CoStar-Auszüge lediglich unterstützenden Charakter haben und nicht eigenständig einen wesentlichen Teil des Inhalts der Kundenmaterialien bilden;

    2. der Lizenznehmer für jede derartige Weitergabe der CoStar-Auszüge haftet;

    3. der Lizenznehmer CoStar in den Kundenmaterialien stets als Quelle der CoStar-Auszüge angibt;

    4. die Kundenmaterialien keine vollständigen Kopien oder wesentliche Teile von CoStar-Marktberichten enthalten und nur begrenzte Mengen gebäudespezifischer und mieterspezifischer Informationen umfassen dürfen; und

    5. die Kundenmaterialien an eine begrenzte Anzahl von Kunden und potenziellen Kunden verteilt werden und nicht kommerziell oder allgemein verbreitet werden;

  4. Informationen in Desktop-, Mobil- oder cloudbasierte Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations-, Präsentationsprogramme oder allgemeine Produktivitätssoftwarepakete zu drucken, zu kopieren oder zu exportieren (oder in andere Softwareprogramme mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CoStar), sofern:

    1. der Umfang der gedruckten, kopierten oder exportierten Informationen nach CoStars vernünftigem Ermessen angemessen auf die Zwecke des Lizenznehmers zugeschnitten, unwesentlich, im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers und in Übereinstimmung mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrags verwendet wird;

    2. keine derartigen Programme oder Speicherlösungen verwendet werden, um eine durchsuchbare und/oder wettbewerbsfähige Datenbank (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, jede Datenbank, die es ihren Nutzern ermöglicht, einzelne Datensätze oder Datenpunkte zu suchen und/oder zu extrahieren) eines Teils des CoStar-Produkts zu erstellen; und

    3. keine Informationen einer Umgebung ausgesetzt werden, die für den Zugriff oder die Nutzung durch Dritte, direkt oder indirekt, anfällig ist; und

  5. auf seiner eigenen Website Fotos aus dem lizenzierten Produkt anzuzeigen, die Immobilien zeigen, die der Lizenznehmer besitzt, kontrolliert, vertritt oder für die er Exklusivrechte hält, vorausgesetzt, dass:

    1. solche Fotografien dürfen nicht verändert werden, einschließlich und ohne Einschränkung des CoStar-Wasserzeichens;

    2. solche Anzeigerechte erlöschen mit Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags; und

    3. unter keinen Umständen dürfen solche Fotografien auf einer Website veröffentlicht werden, die mit dem lizenzierten Produkt konkurriert.

4. Verbotene Nutzungen.

  1. Sofern nicht ausdrücklich in Abschnitt 3 dieser Vereinbarung festgelegt oder von den Parteien schriftlich anderweitig vereinbart, darf der Lizenznehmer nicht:

    1. einen Teil des lizenzierten Produkts auf irgendeine Weise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Internet, ein Bulletin-Board-System, ein elektronisches Netzwerk, einen Listingdienst oder eine andere Datenaustauschvereinbarung) verteilen, offenlegen, kopieren, vervielfältigen, verfügbar machen, hochladen, veröffentlichen, der Öffentlichkeit per Telekommunikation mitteilen, anzeigen, publizieren, übertragen, abtreten, unterlizenzieren, übertragen, Zugang gewähren, verkaufen, direkt oder indirekt, an andere Personen als den Lizenznehmer und die autorisierten Nutzer, oder das lizenzierte Produkt modifizieren, anpassen oder abgeleitete Werke davon erstellen;

    2. einen Teil des lizenzierten Produkts in einer Datenbank oder einem anderen Softwareprogramm speichern, kopieren oder exportieren; oder

    3. einen Teil des lizenzierten Produkts verlinken oder einrahmen.

  2. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung darf der Lizenznehmer ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von CoStar nicht:

    1. einen Teil des lizenzierten Produkts verwenden, um direkt oder indirekt eine Datenbank oder ein Produkt zu erstellen;

    2. auf das lizenzierte Produkt zugreifen oder es nutzen, wenn der Lizenznehmer ein direkter oder indirekter Wettbewerber von CoStar oder seinen verbundenen Unternehmen ist oder einen Teil des lizenzierten Produkts an einen direkten oder indirekten Wettbewerber von CoStar oder seinen verbundenen Unternehmen weitergibt;

    3. einen Teil des lizenzierten Produkts modifizieren, zusammenführen, scrapen, disassemblieren oder zurückentwickeln oder ein Data-Mining-, Sammlungs- oder Extraktionswerkzeug oder einen Roboter, Spider oder eine andere automatische Vorrichtung oder einen manuellen Prozess verwenden, um einen Teil des lizenzierten Produkts oder der daraus generierten Daten zu überwachen oder zu kopieren;

    4. Zugriffskontrollen, Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen des lizenzierten Produkts zu umgehen oder zu überwinden oder eine unangemessene oder unverhältnismäßige Last auf die Systeme von CoStar aufzuerlegen;

    5. Informationen oder Analysen zum Zweck des Verkaufs, der Lizenzierung oder der öffentlichen Zugänglichmachung zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zusammenzustellen;

    6. einen Teil des lizenzierten Produkts in einer Weise zu verwenden, die gegen geltendes Recht, Vorschriften, Regeln, Verordnungen oder gewohnheitsrechtliche Grundsätze verstößt, einschließlich solcher, die sich auf Immobilienpraxis, Wettbewerb, Marketing, Werbung, Verleumdung, Wertpapiere, Spam und Datenschutz beziehen; oder

    7. im Zusammenhang mit dem Angebot oder Verkauf von Wertpapieren einen Teil des lizenzierten Produkts direkt oder indirekt in Wertpapierangebotsmaterialien, Registrierungserklärungen, Prospekten oder anderen Einreichungen bei der United States Securities and Exchange Commission oder einer anderen bundes-, provinz-, landes-, kommunalen oder ausländischen Regierungsbehörde zu verwenden; oder

    8. das lizenzierte Produkt Werkzeugen für künstliche Intelligenz außerhalb des CoStar-Produkts auszusetzen oder einen Teil des lizenzierten Produkts oder der daraus generierten Daten zu verwenden, um ein System für künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen zu trainieren, feinabzustimmen oder zu verbessern, einschließlich als Eingabe für generative künstliche Intelligenz oder retrieval-augmented generation.

5. Dauer.

  1. Die Dauer dieser Vereinbarung beginnt am Startdatum und läuft für die im Lizenzvertrag angegebene Vertragslaufzeit, und sofern im Lizenzvertrag nicht anders angegeben, endet sie am letzten Tag des Kalendermonats, in dem diese Vertragslaufzeit endet. (Zum Beispiel: Wenn das Startdatum der 15. Januar 2050 war und die Vertragslaufzeit ein Jahr beträgt, würde die Laufzeit am 31. Januar 2051 enden.)

  2. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr, es sei denn, mindestens 60 Tage vor dem letzten Tag der ursprünglichen Laufzeit oder der Verlängerungslaufzeit, je nach Anwendbarkeit, hat eine der Parteien der anderen Partei eine schriftliche Nichtverlängerungsmitteilung zugestellt. .

6. Kündigung und Unterbrechung des Zugangs.

  1. Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, wenn die andere Partei:

    1. diesen Vertrag wesentlich verletzt und eine solche Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung der verletzenden Partei behoben wird; oder

    2. eine Abtretung, Vereinbarung oder Vergleich zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder Gegenstand einer Einreichung eines Antrags nach einem Insolvenz- oder Konkursrecht ist und eine solche Einreichung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung aufgehoben wird.

  2. CoStar kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Verpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer kündigen:

    1. wenn CoStar nach Treu und Glauben einen Verstoß des Lizenznehmers gegen die Abschnitte 4, 9 oder 11 dieses Vertrags oder einen wesentlichen Verstoß gegen eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien oder ihren verbundenen Unternehmen feststellt;

    2. nach fünf (5) Tagen schriftlicher Kündigung für den Fall, dass CoStar die Bereitstellung eines bestimmten Produkts einstellt (was CoStar jederzeit nach eigenem Ermessen tun kann), wobei der Lizenznehmer in diesem Fall von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühren, die dem gekündigten Teil des lizenzierten Produkts zuzurechnen sind, ab dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung befreit wird (und CoStar etwaige im Voraus gezahlte Lizenzgebühren, die darauf entfallen, erstattet); oder

    3. wenn der Lizenznehmer direkt oder indirekt zu 50 % oder mehr (insgesamt) von einer natürlichen oder juristischen Person besessen oder kontrolliert wird oder wird, die: gemäß einem Wirtschaftssanktionsprogramm benannt ist, das vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums oder einer anderen zuständigen Regierungsbehörde verwaltet wird, oder die sich in einem Land oder Gebiet befindet, dort organisiert ist oder dort ansässig ist, das Ziel umfassender Embargos des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der US-Regierung oder einer anderen zuständigen Regierungsbehörde ist oder dessen Regierung derzeit das Ziel solcher Embargos ist; auf der Entitätsliste eingetragen ist, die von der konsolidierten Liste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, dem Bureau of Industry and Security des US-Handelsministeriums oder einer anderen zuständigen Regierungsbehörde verwaltet wird; oder gegen geltende Gesetze zur Bekämpfung von Menschenhandel oder Kinderarbeit wesentlich verstößt.

  3. CoStar kann die Bereitstellung eines beliebigen Teils des lizenzierten Produkts für den Lizenznehmer unterbrechen, wenn CoStar nach Treu und Glauben feststellt, dass der Lizenznehmer gegen diesen Vertrag tatsächlich oder drohend verstößt oder einen wesentlichen Verstoß gegen einen anderen Vertrag zwischen den Parteien oder ihren verbundenen Unternehmen begeht; in diesem Fall gilt:

    1. Der Lizenznehmer bleibt für alle Lizenzgebühren verantwortlich (vorausgesetzt jedoch, dass der Lizenznehmer nicht für Lizenzgebühren für einen unterbrochenen Zeitraum verantwortlich ist, wenn kein tatsächlicher Verstoß vorlag); und

    2. CoStar wird die Bereitstellung des lizenzierten Produkts nur dann wiederherstellen, wenn nach vernünftiger Einschätzung von CoStar der Verstoß zufriedenstellend behoben wurde (einschließlich, falls zutreffend, der Begleichung aller ausstehenden Beträge gemäß diesem Vertrag).

  4. Im Falle eines Verstoßes des Lizenznehmers gegen eine Bestimmung dieses Vertrags, der zur Kündigung dieses Vertrags führt, werden alle Lizenzgebühren und alle sonstigen gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Gebühren sofort in voller Höhe fällig und zahlbar; darüber hinaus umfassen die Rechtsbehelfe von CoStar alle gesetzlich oder billigkeitsrechtlich verfügbaren Schadensersatzansprüche und Rechtsbehelfe. Beauftragt CoStar einen Dritten, um Rechte durchzusetzen, die ihm nach dieser Vereinbarung zustehen, ist CoStar berechtigt, alle Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Provisionen für Inkassobüros, die CoStar entstehen, zurückzufordern.

7. Nach Beendigung.

  1. Nach Beendigung oder Nichtverlängerung dieser Vereinbarung darf der Lizenznehmer keinen Teil des lizenzierten Produkts in irgendeiner Weise mehr nutzen.

  2. Der Lizenznehmer muss innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder Nichtverlängerung alle Elemente des lizenzierten Produkts, die sich in seiner Kontrolle befinden, dauerhaft löschen oder vernichten. Der Lizenznehmer ist jedoch nicht verpflichtet, Informationen, die von den autorisierten Benutzern des Lizenznehmers in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung in seine eigenen Berichte, Analysen oder andere Materialien aufgenommen wurden und die in solchen Papier-, elektronischen oder E-Mail-Dateien enthalten sind, aus seinen Papier-, elektronischen oder E-Mail-Dateien zu löschen, solange diese Materialien nur für die übliche Sicherung von Unternehmenssystemen sowie für rechtliche oder behördliche Zwecke aufbewahrt werden und nicht für interne Marktforschungs- oder Marketingzwecke oder für den Aufbau, die Befüllung oder die Aufrechterhaltung eines gewerblichen Immobilieninformationsdienstes oder einer anderen durchsuchbaren Datenbank oder für andere Zwecke verwendet, kopiert, verteilt oder angezeigt werden. Auf Anfrage von CoStar hat der Lizenznehmer seine Einhaltung der Bedingungen dieses Absatzes schriftlich in einer für CoStar angemessen zufriedenstellenden Weise zu bestätigen.

  3. CoStar kann auf eigene Kosten die Einhaltung dieses Abschnitts und anderer Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer prüfen, vorausgesetzt, dass eine solche Prüfung unter angemessener Aufsicht des Lizenznehmers stattfindet und der Lizenznehmer bei der Durchführung einer solchen Prüfung kooperiert.

8. Lizenzgebühren.

  1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenzgebühren und alle anderen in dieser Vereinbarung dargelegten Gebühren in der in der Lizenzvereinbarung angegebenen Währung und auf die dort angegebene Weise zu zahlen.

  2. Jedes Jahr, an jedem Jahrestag des letzten Tages des Kalendermonats, in dem das Startdatum lag, kann CoStar die Lizenzgebühren um einen Prozentsatz erhöhen, der dem prozentualen Anstieg des VPI für die vorangegangenen zwölf Monate entspricht.

  3. Während einer Verlängerungslaufzeit kann CoStar die Lizenzgebühren erhöhen oder andere Gebühren für einen Teil des lizenzierten Produkts oder einer von CoStar erbrachten Dienstleistung erheben; vorausgesetzt jedoch, dass, wenn die Lizenzgebühr um einen Prozentsatz erhöht wird, der den prozentualen Anstieg des VPI übersteigt, und der Lizenznehmer einer solchen Erhöhung oder Gebühr nicht zustimmt, der Lizenznehmer CoStar innerhalb von 60 Tagen nach CoStars Mitteilung über eine solche Erhöhung oder Gebühr eine schriftliche Kündigung zukommen lassen kann; in diesem Fall (i) zahlt der Lizenznehmer die vor der vorgeschlagenen Erhöhung oder Gebühr geltenden Lizenzgebühren bis zum letzten Tag des Kalendermonats weiter, in dem die Kündigungsmitteilung des Lizenznehmers zugestellt wird, und (ii) endet dieser Vertrag in Bezug auf den betreffenden Teil des lizenzierten Produkts zu diesem Datum.

  4. CoStar kann Rechnungen für solche Gebühren per E-Mail und/oder per Post versenden. In Übereinstimmung mit dem in den vorliegenden Geschäftsbedingungen angegebenen Abrechnungszyklus werden sämtliche Gebühren im Voraus in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Für alle Zahlungen, die nach dem Fälligkeitsdatum eingehen, können ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung Säumniszuschläge in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatzes erhoben werden. In jedem Fall sind alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren in voller Höhe und ohne Recht auf Aufrechnung oder Abzug zu zahlen. CoStar kann jede Zahlung unbeschadet seiner Rechte auf Rückforderung des geschuldeten Betrags oder der Geltendmachung anderer Rechte oder Rechtsmittel annehmen. Eine Erklärung oder ein Vermerk auf einem Scheck, einer Zahlung oder anderweitig wird nicht als Vereinbarung oder Erfüllung ausgelegt. Die Lizenzgebühren enthalten keine Mehrwert-, Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs- oder sonstige Steuern oder Gebühren, die jetzt oder in Zukunft von einer staatlichen Behörde in Bezug auf das Lizenzprodukt erhoben werden. CoStar ist nicht verpflichtet, dritte Zahlungsdienstleister einzusetzen oder Kreditkartenzahlungen zu akzeptieren, wobei etwaige Gebühren dieser Dienstleister oder Kosten, die durch solche Kreditkartenzahlungen entstehen, zu den hierunter zu zahlenden Beträgen hinzugerechnet werden können. Nach Wahl von CoStar hat der Lizenznehmer solche Steuern oder zusätzlichen Gebühren entweder direkt zu zahlen oder sie CoStar unmittelbar nach Rechnungsstellung durch CoStar zu entrichten.

  5. Der Lizenznehmer muss CoStar über etwaige Abrechnungsprobleme oder Unstimmigkeiten innerhalb von 180 Tagen informieren, nachdem die Belastungen erstmals auf dem Kontoauszug erscheinen; werden diese nicht innerhalb dieses Zeitraums zur Kenntnis von CoStar gebracht, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, auf das Recht zu verzichten, solche Probleme oder Unstimmigkeiten anzufechten.

  6. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, Änderungen oder Aktualisierungen an Kontakt- oder Rechnungsdaten (einschließlich Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kreditkartennummern usw.) CoStar umgehend mitzuteilen. Aktualisierungen der Rechnungsdaten müssen per E-Mail an billing@costar.com gesendet werden.

9. Zugriff auf das lizenzierte Produkt, Passcodes und Sicherheit.

  1. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Zugriff auf und die Nutzung des lizenzierten Produkts und die Passcodes sowie sämtliche weiteren Authentifizierungsmethoden, die für den Zugriff auf das lizenzierte Produkt verwendet werden, nur den autorisierten Benutzern zugänglich sind. Außer den autorisierten Benutzern darf niemand, unter keinen Umständen, Zugriff auf das lizenzierte Produkt oder die Passcodes erhalten. Autorisierte Benutzer dürfen zugewiesene Passcodes weder an andere Personen weitergeben noch anderen Personen die Verwendung oder den Zugriff auf diese Passcodes ermöglichen. Autorisierte Benutzer dürfen nicht auf das lizenzierte Produkt zugreifen, indem diese einen anderen Passcode als den ihnen zugewiesenen Passcode verwenden. Passcodes dürfen nicht an Drittanbieter-KI-Dienste weitergegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Agenten mit künstlicher Intelligenz. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Absatz behält sich CoStar zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen das Recht vor, die Lizenzgebühren zu erhöhen, um etwaige zusätzlich festgestellte Nutzer zu berücksichtigen.

  2. Der Zugang jedes autorisierten Nutzers zum lizenzierten Produkt kann eine Multi-Faktor-Authentifizierung erfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf biometrische Authentifizierung und/oder die Festlegung bestimmter Geräte. CoStar ist nicht verpflichtet, die tatsächliche Identität oder Befugnis einer Partei zu bestätigen, die unter einem Passcode oder einer anderen Authentifizierungsmethode auf das lizenzierte Produkt zugreift.

  3. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung wird der Lizenznehmer CoStar unverzüglich über jede Änderung des Beschäftigungs- oder Auftragnehmerstatus eines autorisierten Nutzers beim Lizenznehmer informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beendigung des Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses eines autorisierten Nutzers beim Lizenznehmer, und nach einer solchen Beendigung hat der Lizenznehmer die Passcodes für diesen autorisierten Nutzer zu vernichten und deren Verwendung einzustellen. Kein autorisierter Nutzer, der aufgehört hat, Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers zu sein, darf einen Passcode in irgendeiner Weise verwenden.

  4. Der Lizenznehmer hat angemessene technische und administrative Sicherheitskontrollen entsprechend den Branchenstandards zu implementieren, um das lizenzierte Produkt zu schützen. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls oder einer Verletzung des Systems des Lizenznehmers (oder eines Dritten), die das lizenzierte Produkt oder CoStar-Informationen betrifft, oder falls der Lizenznehmer eine unbefugte Nutzung des lizenzierten Produkts entdeckt, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Lizenznehmers zurückzuführen ist, hat der Lizenznehmer unverzüglich auf den Vorfall oder die Verletzung zu reagieren, etwaige Schäden zu mindern und CoStar mit allen relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Verletzung oder dem Vorfall zu benachrichtigen.

  5. Der Lizenznehmer benennt eine Person, die befugt ist, die Zugriffsebene jedes autorisierten Nutzers auf das lizenzierte Produkt festzulegen und zu ändern, und stellt sicher, dass der Lizenznehmer diesen Vertrag einhält.

  6. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, die gesamte Hardware, Software und den Internetzugang bereitzustellen, die zum Erwerb und zur Nutzung des lizenzierten Produkts erforderlich sind.

  7. Der Lizenznehmer erkennt an, dass, wenn er Einstellungen, gespeicherte Suchen, Felder oder Funktionen im lizenzierten Produkt erstellt oder Daten in das lizenzierte Produkt eingibt, hinzufügt oder daraus exportiert, keine der CoStar-Parteien für solche Informationen oder den Verlust, die Zerstörung oder die Nutzung durch Dritte haftet oder verantwortlich ist; der Lizenznehmer erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, Sicherungskopien dieser Informationen zu erstellen. CoStar kann den für solche Informationen zugewiesenen Speicherplatz begrenzen.

  8. CoStar behält sich das Recht vor, jederzeit einen Teil des lizenzierten Produkts oder die Art und Weise, wie auf das lizenzierte Produkt zugegriffen wird, zu ändern, sofern solche Änderungen das lizenzierte Produkt nicht wesentlich beeinträchtigen.

  9. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass CoStar Telefon- und andere elektronische Kommunikationen, die CoStar mit dem Lizenznehmer oder seinen autorisierten Nutzern führt, für interne Geschäftszwecke von CoStar aufzeichnen darf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schulungs- und Qualitätssicherungszwecke.

10. Informationen des Lizenznehmers. Wenn der Lizenznehmer ein Immobilienmakler, Investor oder Entwickler ist, stimmt der Lizenznehmer zu, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um CoStar über Immobilien, die zur Vermietung und/oder zum Verkauf zur Verfügung stehen, und über Transaktionsdaten in Bezug auf Immobilien, die der Lizenznehmer besitzt, kontrolliert, vertritt oder exklusiv hält, zu informieren. Der Lizenznehmer gewährt CoStar und seinen verbundenen Unternehmen hiermit eine unwiderrufliche, nicht exklusive Lizenz zur Erfassung, Nutzung, Änderung, Vervielfältigung und Unterlizenzierung von Immobiliendaten, die auf der Website des Lizenznehmers verfügbar sind oder CoStar anderweitig zur Verfügung gestellt werden. CoStar erkennt an, dass der Lizenznehmer, wenn er CoStar Informationen oder Bilder zur Verfügung stellt, seine Rechte an diesen Informationen und Bildern behält, auch nach Kündigung dieser Vereinbarung.

11. Eigentumsrecht. Der Lizenznehmer erkennt an, dass das lizenzierte Produkt aus Daten bestehen, die Eigentum von CoStar und seinen Lizenzgebern sind, und dass CoStar und seine Lizenzgeber das ausschließliche Eigentum an allen Eigentumsrechten an dem lizenzierten Produkt haben und behalten werden, einschließlich aller US-amerikanischen, britischen, kanadischen, EU- oder sonstigen internationalen Rechte an geistigem Eigentum und sonstigen Rechten wie Patenten, Marken, Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen. Die vorliegende Vereinbarung ist eine Lizenzvereinbarung und kein Kaufvertrag. Der Lizenznehmer hat kein Recht an und keinen Anspruch auf Teile des lizenzierten Produkts, außer dem Recht, das lizenzierte Produkt wie hierin festgelegt zu nutzen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass das lizenzierte Produkt wertvolles Eigentum und vertrauliche, urheberrechtlich geschützte Informationen von CoStar und seinen Lizenzgebern darstellt, und verpflichtet sich, (a) alle Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Patent-, Vertrags- und sonstigen Gesetze einzuhalten, die zum Schutz aller Rechte an diesen Informationen erforderlich sind, (b) das Eigentum von CoStar und seinen Lizenzgebern an diesen Informationen (bzw. die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit ihrer Rechte an diesen Informationen) nicht anzufechten und (c) keine Urheberrechts- oder sonstigen Rechteverwaltungsinformationen, Hinweise, Lizenzen oder technischen Maßnahmen zum Schutz vor Piraterie, die in dem Lizenzprodukt enthalten sind, zu entfernen, zu verbergen, unkenntlich zu machen oder zu umgehen. Der Lizenznehmer haftet für jede Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch einen autorisierten Benutzer und für jede unbefugte Nutzung des lizenzierten Produkts durch Mitarbeiter, Auftragnehmer, verbundene Unternehmen und Vertreter des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer darf ohne die schriftliche Zustimmung von CoStar keine Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen von CoStar oder seinen Lizenzgebern verwenden oder reproduzieren. Nichts in dieser Vereinbarung hindert CoStar daran, Ideen, Vorschläge, Verbesserungen oder sonstiges Feedback des Lizenznehmers in Bezug auf das lizenzierte Produkt oder neue Produkte, Funktionen oder Tools unentgeltlich für beliebige Zwecke zu nutzen.

12. Keine Gewährleistung. OBWOHL COSTAR SICH BEMÜHT, EIN FEHLERFREIES PRODUKT BEREITZUSTELLEN, WERDEN DAS LIZENZIERTE PRODUKT UND ALLE TEILE DAVON IM VORLIEGENDEN ZUSTAND, OHNE MÄNGELGEWÄHR UND NACH VERFÜGBARKEIT BEREITGESTELLT. DIE COSTAR-PARTEIEN GEBEN KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART UND SCHLIESSEN GRUNDSÄTZLICH AUS UND LEHNEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG (a) DIE HANDELSÜBLICHKEIT, DIE EIGNUNG FÜR GEWÖHNLICHE ZWECKE UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE FACHGERECHTE AUSFÜHRUNG, DIE UNGESTÖRTE NUTZUNG UND DIE FREIHEIT VON BELASTUNGEN ODER PFANDRECHTEN, (b) DIE QUALITÄT, FEHLERFREIHEIT, AKTUALITÄT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES LIZENZIERTEN PRODUKTS, (c) SOLCHE, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER LEISTUNG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN, (d) DASS DAS LIZENZIERTE PRODUKT EINER FUNKTION, DARSTELLUNG ODER EINEM VERSPRECHEN EINER COSTAR-PARTEI ENTSPRICHT, UND (e) DASS DER ZUGRIFF AUF ODER DIE NUTZUNG DES LIZENZIERTEN PRODUKTS UNUNTERBROCHEN, STÖRUNGSFREI ODER VOLLKOMMEN SICHER SEIN WIRD. DIE IM LIZENZIERTEN PRODUKT ENTHALTENEN ANALYSEN UND DIE COSTAR-MARKTBERICHTE KÖNNEN, OHNE EINSCHRÄNKUNG, AUSSAGEN ÜBER DIE GEGENWÄRTIGEN ODER ZUKÜNFTIGEN ANNAHMEN, ERWARTUNGEN, ABSICHTEN ODER STRATEGIEN VON COSTAR BEZÜGLICH BESTIMMTER IMMOBILIENMÄRKTE ENTHALTEN. DIE ANALYSEN UND COSTAR MARKTBERICHTE UNTERLIEGEN VIELEN RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE DAZU FÜHREN KÖNNEN, DASS DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE WESENTLICH VON DEN ANALYSEN UND COSTAR MARKTBERICHTEN ABWEICHEN. DER LIZENZNEHMER NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS DIE IM LIZENZIERTEN PRODUKT ENTHALTENEN ANALYSEN UND COSTAR-MARKTBERICHTE DEM AKTUELLEN STAND DER TECHNIK ENTSPRECHEN UND DASS AUFGRUND IHRER BEGRENZTEN NUTZUNGSDAUER, IHR GENAUIGKEITSGRAD BEI DER BERICHTERSTATTUNG ÜBER DEN IMMOBILIENMARKT UND BEI DER ERSTELLUNG VON PROGNOSEN NICHT NACHGEWIESEN IST. DER LIZENZNEHMER DARF KEINE DER COSTAR-PARTEIEN ODER DEREN LIZENZGEBER FÜR FEHLER BEI DER BERICHTERSTATTUNG, AUSWERTUNG, ANALYSE, SIMULATION ODER PROGNOSE VON IMMOBILIENMARKTINFORMATIONEN ODER FÜR INFORMATIONEN, ANALYSEN ODER COSTAR-MARKTBERICHTE, DIE DAS LIZENZIERTE PRODUKT ENTHALTEN, VERANTWORTLICH MACHEN.

13. Haftungsbeschränkung. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN DIE COSTAR PARTEIEN NICHT FÜR VERLUSTE, KOSTEN ODER SCHÄDEN, DIE DEM LIZENZNEHMER ODER EINEM DRITTEN ENTSTEHEN, INSBESONDERE NICHT FÜR SOLCHE, DIE DURCH FEHLER, UNTERBRECHUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN DES LIZENZIERTEN PRODUKTS ODER DURCH UNGENAUIGKEITEN, FEHLER ODER AUSLASSUNGEN IN DEN INFORMATIONEN DES LIZENZIERTEN PRODUKTS ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE FEHLER, UNTERBRECHUNGEN, VERZÖGERUNGEN, UNGENAUIGKEITEN ODER AUSLASSUNGEN ENTSTEHEN, EBENSO WENIG WIE FÜR EINE UNBERECHTIGTE NUTZUNG DES LIZENZIERTEN PRODUKTS. DIE GESAMTE, KUMULATIVE HAFTUNG DER COSTAR PARTEIEN IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG UND DIE NUTZUNG DES LIZENZIERTEN PRODUKTS IST AUF DEN TATSÄCHLICHEN, ERSATZFÄHIGEN DIREKTEN SCHADEN DES LIZENZNEHMERS BESCHRÄNKT, DER IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG DER LIZENZGEBÜHREN ÜBERSTEIGT, DER COSTAR IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG WÄHREND DES ZWÖLFMONATIGEN ZEITRAUMS UNMITTELBAR VOR DEM ENTSTEHUNGSDATUM DES ANSPRUCHS TATSÄCHLICH GEZAHLT WURDE. DIE RÜCKERSTATTUNG DIESES BETRAGS IST DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS FÜR ETWAIGE SCHÄDEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET IRGENDEINE DER COSTAR PARTEIEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN, WIE AUCH IMMER ENTSTANDEN, ODER FÜR INDIREKTE, BEILÄUFIGE, STRAFRECHTLICHE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER SCHÄDEN, DIE SICH AUS, AUF GRUNDLAGE VON, DURCH ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG DES LIZENZIERTEN PRODUKTS ERGEBEN, SELBST WENN COSTAR ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DER SCHADENSAUSSCHLUSS IN DIESEM ABSATZ IST VOM OBEN GENANNTEN AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS UNABHÄNGIG UND BLEIBT BESTEHEN, FALLS DIESES RECHTSMITTEL VERSAGT. EINE SICH AUS ODER IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG ERGEBENDE KLAGE KANN VOM LIZENZNEHMER INNERHALB VON EINEM (1) JAHR NACH ENTSTEHUNG DES KLAGEGRUNDES EINGEREICHT WERDEN. DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER FORM DER KLAGE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER SCHADEN AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN URSACHE BERUHT.

14. Haftungsfreistellung. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, die CoStar Parteien von allen Klagen, Prozessen, Ansprüchen oder Forderungen Dritter und allen damit verbundenen Verlusten, Auslagen, Schäden, Kosten und sonstigen Verbindlichkeiten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch des lizenzierten Produkts durch den Lizenznehmer (und die Benutzer des Lizenznehmers), den CoStar über das lizenzierte Produkt zur Verfügung gestellten Informationen oder der Verletzung dieser Vereinbarung ergeben. CoStar hat den Lizenznehmer unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch, einer solchen Forderung oder einer solchen Klage in Kenntnis zu setzen (vorausgesetzt jedoch, dass das Versäumnis von CoStar, eine solche Mitteilung zu machen, den Lizenznehmer nicht von seinen Freistellungsverpflichtungen entbindet, es sei denn, der Lizenznehmer wird dadurch beeinträchtigt). Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei der Abwehr solcher Ansprüche oder Forderungen so weit wie vernünftigerweise erforderlich mitzuwirken. Wenn die vorstehende Freistellung für eine der CoStar-Parteien in Bezug auf einen Anspruch, eine Forderung oder eine Klage gemäß den Gesetzen, Regeln oder Vorschriften aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, ist CoStar berechtigt, vor einem zuständigen Gericht den Beitrag des Lizenznehmers in Bezug auf einen solchen Anspruch, eine solche Forderung oder eine solche Klage gemäß den ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen oder billigkeitsrechtlichen Grundsätzen einzufordern. Dieser Abschnitt gilt auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung.

15. Abtretung. Die Verpflichtungen der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung sind für deren Rechtsnachfolger, Rechtsvertreter und zulässigen Abtretungsempfänger bindend. Der Lizenznehmer darf weder diese Vereinbarung noch die hierunter gewährte Lizenz ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CoStar abtreten oder übertragen (sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise). Der Lizenznehmer kann jedoch mit schriftlicher Mitteilung an CoStar seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an einen Rechtsnachfolger abtreten, der das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Geschäfts oder des Vermögens des Lizenznehmers übernimmt (durch Fusion oder auf andere Weise), solange (a) eine solche Abtretung nicht dazu führt, dass eine zu diesem Zeitpunkt bestehende Einnahmequelle von CoStar mit dem Lizenznehmer oder einem Dritten wegfällt und (b) ein solcher Rechtsnachfolger nicht direkt oder indirekt mit CoStar oder einem seiner verbundenen Unternehmen in Wettbewerb tritt.

16. Mitteilungen; Rechnungen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und entweder per E-Mail, persönlich per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (sofern verfügbar) oder durch einen anerkannten Nachtkurierdienst an die in der Lizenzvereinbarung angegebene Adresse, oder wie von der empfangenden Partei anderweitig schriftlich festgelegt, zugestellt werden. Mitteilungen an die Adresse von CoStar sind an CoStar Sales zu richten. Mitteilungen über die Nichtverlängerung an CoStar gemäß Abschnitt 5 dieser Vereinbarung können per E-Mail an cancel@costar.com gesendet werden. Alle Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie persönlich oder per E-Mail zugestellt werden, und zwar am Tag der Zustellung, wenn sie per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, drei (3) Tage nach dem Versanddatum, wenn sie von einem anerkannten Nachtkurierdienst zugestellt werden, einen Tag nach dem Versand, und wenn sie per internationaler Nachtpost zugestellt werden, vier (4) Tage nach dem Versanddatum. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass CoStar in Rechnungen, die dem Lizenznehmer per Post oder E-Mail zugesandt werden, Mitteilungen aufnehmen kann.

17. Höhere Gewalt. Keine der CoStar Parteien haftet für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung oder aus einer Verzögerung der Erfüllung dieser Verpflichtung aufgrund von Ursachen entstehen, die außerhalb der Kontrolle von CoStar liegen, einschließlich Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder Regierungsgewalt, feindliche Staaten, Krieg, Feuer, Pandemien, Epidemien, sonstige Unfälle, Ausfall einer Verbindung oder eines Anschlusses, sei es durch Computer oder anderweitig, oder Ausfall von Technologie oder Telekommunikation oder anderen Methoden oder Medien zur Speicherung oder Übertragung des lizenzierten Produkts.

18. Geltendes Recht; Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Delaware und wird nach diesen ausgelegt, ungeachtet der Grundsätze der Rechtswahl. CoStar erklärt sich unwiderruflich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Staatsgerichte in Virginia für alle Klagen einverstanden, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung des lizenzierten Produkts gegen CoStar erhoben werden. Der Lizenznehmer stimmt unwiderruflich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Bundes- und Staatsgerichte in Virginia oder in jedem Bundesstaat, in dem sich die autorisierten Nutzer des Lizenznehmers befinden, für alle Klagen zu, die gegen den Lizenznehmer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung des lizenzierten Produkts erhoben werden.

JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT WISSENTLICH, FREIWILLIG UND ABSICHTLICH AUF IHR RECHT, AN EINER SAMMEL- ODER KOLLEKTIVKLAGE GEGEN DIE ANDERE PARTEI IN EINEM STREIT ODER VERFAHREN TEILZUNEHMEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESES AUF EINEM VERTRAG, EINEM GESETZ, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER EINER ANDEREN THEORIE BERUHT).

19. Sonstiges.

  1. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer, und nichts in diesem Vertrag begründet eine Partnerschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, ein Agenturverhältnis, ein Franchise, eine Handelsvertretung oder ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen.

  2. Dieser Vertrag enthält das vollständige Einverständnis der Parteien in Bezug auf das lizenzierte Produkt und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Erklärungen des Lizenznehmers, von CoStar oder ihrer jeweiligen Vertreter sowie Dokumente zu diesem Gegenstand; vorausgesetzt, dass dieser Vertrag keinen anderen schriftlichen Lizenzvertrag zwischen den Parteien ersetzt, sofern dies nicht ausdrücklich hierin vorgesehen ist.

  3. Dieser Vertrag darf nicht geändert, modifiziert oder ersetzt werden, noch dürfen seine Bedingungen oder Konditionen aufgehoben werden, es sei denn, dies wurde von allen Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das Versäumnis einer Partei, zu irgendeinem Zeitpunkt die vollständige Erfüllung einer Bestimmung dieses Vertrags zu verlangen, berührt in keiner Weise das Recht dieser Partei, dies zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

  4. Sofern nicht durch geltendes Recht anders vorgeschrieben, verpflichtet sich der Lizenznehmer, die Bedingungen dieses Vertrags streng vertraulich zu behandeln.

  5. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrags nicht auf Aussagen, Darstellungen, Zusicherungen oder Garantien verlässt, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsmittel zustehen.

  6. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Ansprüche wegen unschuldiger oder fahrlässiger Falschdarstellung oder fahrlässiger Falschaussage auf der Grundlage einer Aussage in diesem Vertrag geltend machen kann; vorausgesetzt jedoch, dass das Vorstehende die Haftung für Betrug weder einschränkt noch ausschließt.

  7. Jede Partei erkennt ihre Verantwortlichkeiten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption an und erklärt und garantiert, dass sie keiner Person, Organisation oder einem Unternehmen ein Bestechungsgeld angeboten hat, gegeben hat, gefordert hat oder angenommen hat und dies auch nicht tun wird, mit der Absicht, eine Person, Organisation oder ein Unternehmen zu nötigen oder zu veranlassen, im Rahmen ihrer Pflichten unangemessen zu handeln.

  8. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass CoStar dem Lizenznehmer und seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern und autorisierten Benutzern Mitteilungen zukommen lassen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Mitteilungen über neue Funktionen oder Produkte, verfügbare Anzeigen, Produktfeedback und andere Marketinginhalte, die der E-Mail-Empfänger jederzeit abbestellen kann. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Gesetze in Bezug auf E-Mails einzuhalten, die der Lizenznehmer und/oder seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und autorisierten Benutzer mithilfe des Lizenzprodukts versenden.

  9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung, die nicht grundsätzlicher Natur sind, für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Wird eine Bestimmung als ungültig, rechtswidrig oder anderweitig nicht durchsetzbar erachtet, gilt sie als durch eine durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den Zweck und die Vorteile der ursprünglichen Bestimmung beibehält.

  10. Der Lizenznehmer erkennt an, dass CoStar im Falle eines Verstoßes des Lizenznehmers gegen diese Bedingungen einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden kann und berechtigt ist, einstweiligen Rechtsschutz (ohne die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung) sowie alle anderen gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfe zu beantragen.

  11. Überschriften dienen nur als Referenz.

  12. Jede Bestimmung dieses Vertrags, die ihrem Wesen nach das Ablaufen oder die Kündigung dieses Vertrags überdauern sollte, überlebt das Ablaufen oder die Kündigung dieses Vertrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte 4, 6(d), 7, 8 und 11 bis 20 hiervon.

  13. Die englischsprachige Version dieses Vertrags ist verbindlich. Jede übersetzte Version dient nur der Übersichtlichkeit und regelt nicht die Bedeutung oder Anwendung dieser Vereinbarung.

20. Jurisdiktionsspezifische Klauseln.

  1. Außerhalb der USA, Kanadas, der Karibik und Chinas. Nur für Lizenznehmer mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanadas, der Karibik und Chinas gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen, die im Falle eines Widerspruchs etwaige entgegenstehende Bestimmungen in diesen CoStar-Lizenzvertragsbestimmungen und -bedingungen außer Kraft setzen:

    1. Der definierte Begriff „CoStar" bezeichnet CoStar UK Limited und/oder eine ihrer Tochtergesellschaften.

    2. Dieser Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf außervertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind entsprechend auszulegen. Die Parteien erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, dass zum alleinigen Nutzen von CoStar und vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Absatz die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich, ohne Einschränkung, außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder Entstehung entstehen. Nichts in dieser Vereinbarung schränkt das Recht von CoStar ein, gegen den Lizenznehmer vor einem anderen zuständigen Gericht vorzugehen, noch schließt die Einleitung von Verfahren durch CoStar in einer oder mehreren Gerichtsbarkeiten die Einleitung von Verfahren durch CoStar in anderen Gerichtsbarkeiten aus, ob gleichzeitig oder nicht, soweit dies nach dem Recht dieser anderen Gerichtsbarkeit zulässig ist.

    3. NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG SCHRÄNKT DIE HAFTUNG EINER PERSON FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, DIE DURCH IHRE FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WURDE, FÜR BETRUG ODER FÜR JEGLICHE HAFTUNG EIN ODER SCHLIESST SIE AUS, DIE GESETZLICH NICHT BESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN.

  2. China. Nur für Lizenznehmer mit Sitz in China gelten die folgenden Bestimmungen, die im Falle eines Widerspruchs alle entgegenstehenden Bestimmungen in diesen CoStar-Lizenzvertragsbestimmungen und -bedingungen außer Kraft setzen:

    1. Der definierte Begriff „CoStar" bezeichnet STR Benchmarking Solutions (Beijing) Co., Limited, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von CoStar UK Limited.

    2. Dieser Vertrag ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen Chinas auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung der Vereinbarung oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, werden durch gütliche Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Sollte dies nicht gelingen, wird die Streitigkeit der China International Economic and Trade Arbitration Commission in Peking zur Schlichtung gemäß der dann geltenden Schiedsordnung der Kommission vorgelegt. Der Schiedsrichter bzw. jeder der Schiedsrichter, wenn es mehr als einen gibt, muss eine andere Staatsangehörigkeit haben als die der Parteien oder der Muttergesellschaften bzw. des Sitzes der Parteien. Die Parteien können Schiedsrichter ernennen, die nicht auf der von der CIETAC zur Verfügung gestellten Schiedsrichterliste aufgeführt sind, wobei die Vergütung der Schiedsrichter ohne Bezugnahme auf die normalerweise von der CIETAC angenommene Gebührenordnung festgelegt werden kann. Die Sprache ist so zu wählen, wie es der Vorsitzende der CIETAC angesichts der Umstände des Falles für angemessen erachtet. Das Schiedsgericht kann bei der Entscheidung über einen Antrag der Parteien auf Vorlage von Dokumenten die zu diesem Zeitpunkt geltenden Regeln der Internationalen Anwaltsvereinigung für die Beweisaufnahme in internationalen Schiedsverfahren (International Bar Association’s Rules on the Taking of Evidence in International Arbitration) berücksichtigen. Das Schiedsgericht darf in seinem Schiedsspruch nicht ex aequo et bono entscheiden. Das Schiedsgericht wählt ein kontradiktorisches Verfahren für das Schiedsverfahren. Der Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien bindend.

    3. Sofern eine chinesische Version dieses Vertrags bereitgestellt wird, ist die chinesische Version des Vertrags maßgeblich.

Datum des Inkrafttretens: July 06, 2026

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