Berichterstattungsrichtlinien für historische Benchmarking-Daten

Die Richtlinien für die Datenberichterstattung von STR wurden zum Zweck der Abstimmung mit der 12. überarbeiteten Ausgabe des Uniform System of Accounts for the Lodging Industry („USALI“) ausgearbeitet.

Die Richtlinien entsprechen, soweit möglich, USALI, mit dem Sinn und Zweck, bei der Bewertung die besten Praktiken anzuwenden und Einheitlichkeit bei den Leistungsdaten zu gewährleisten.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen, erreichen Sie uns unter support@str.com oder hotelinfo@str.com.

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Zimmerumsatz melden

Im Zimmerumsatz dürfen nur Einnahmen enthalten sein, die durch die Vermietung von Gästezimmern generiert wurden.

Getränke- und Speisenumsätze sowie andere Umsätze, einschließlich der Nicht-Logisanteile von Pauschalangeboten, müssen vom Zimmerumsatz ausgenommen werden, der STR übermittelt wird. Rabatte, Rückerstattungen, Nachlässe, zu viel berechnete Beträge und Steuern müssen von dem an STR übermittelten Zimmerumsatz abgezogen werden. Nachstehend wird erläutert, was bei der Berechnung des Zimmerumsatzes für die Berichterstattung an STR berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden kann.

STR berichtet über Getränke- und Speisenumsätze (F&B-Umsätze) sowie sonstige Umsätze von Hotels im STR Segmentierungsprogramm (siehe „Segmentierungsprogramm – Definitionen“).

 Zu berücksichtigen:

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Nicht zu berücksichtigen: 

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Nichterscheinen (No-shows)

Erlöse aus Zimmern für Individualreisende oder Gruppen, die Zimmerbuchungen mit garantierter Zahlung vorgenommen haben, aber entweder nicht rechtzeitig storniert haben oder am Anreisetag nicht erschienen sind. No-Show-Zimmer werden nicht als verkaufte Zimmer berichtet.

Beachten Sie, dass die Ausführung der GNS-Richtlinie (Guaranteed No Show) nach eigenem Ermessen erfolgen kann und auf Kulanz oder Gästetreue basiert. Die Durchsetzung der GNS-Richtlinie ist im Allgemeinen auf die eingeschränkte Fähigkeit des Hotels/der Anlage zurückzuführen, das garantierte Zimmer in einem nicht vorhandenen „Buchungsfenster“ weiterzuverkaufen.

Zur Klarstellung: Umsätze aus Gruppenausfällen (Stornierungen) und Individualzimmerstornierungen, die nach dem Stichtag/Bußtermin und vor der Anreise generiert werden, sind bei den Reduzierungs- und Stornogebühren unter „Sonstige Einnahmen“ festzuhalten (Tabelle 4) und nicht unter „Zimmerumsatz“ oder „Sonstiger Zimmerumsatz“.

Zuschläge und Servicegebühren (Hotel handelt als Auftraggeber)

Hier enthalten sind in der Regel sämtliche obligatorische, übliche, nichtdiskretionäre sowie sonstige Gebühren, mit denen ein Kundenkonto automatisch belastet wird, abhängig von der in Anspruch genommenen Leistung oder der Verwendung einer Einrichtung, bei denen der Gast keinen Ermessensspielraum bzw. keine Verweigerungsmöglichkeit („Opt-out“ – üblich im Nahen Osten und im asiatisch-pazifischen Raum) hat.1 Diese Gebühren beinhalten normalerweise eine
obligatorische Servicegebühr oder die Zimmerreinigungskosten. Gebühren sind obligatorisch und müssen nicht an Dritte (z. B. Mitarbeiter oder Regierungsbehörden) weitergeleitet werden.2 Aus Gründen der Konsistenz in der Berichterstattung und dem Benchmarking sollte der gesamte Servicegebührenbetrag in der jeweiligen Währung in dem an STR gemeldeten Zimmerumsatz enthalten sein.

Erlöse aus Halbtages- und Tagesnutzung („Day Use“)

Siehe Zusätzlicher Zimmerumsatz für Anleitungen zum Verfahren und der Zuteilung.

Haustier- oder Raucherzimmer

Angeboten als ein anderer „Zimmertyp“ (z. B. als Zimmer mit Meerblick/Aussicht, Suite, Zimmer auf oberen Etagen, Zimmer auf Concierge-Etage).

Beachten Sie, dass Gebühren in Verbindung mit Haustieren oder Rauchern, die als Geldbuße, für die Reinigung oder für entstandene Schäden erhoben werden, als sonstige Einnahmen zu verbuchen sind (Tabelle 4). Siehe Erlöszahlen „Nicht zu berücksichtigen“ – Haustier- oder Rauchergebühren.

Gebühren für verfrühte oder späte Abreise sowie für Zustellbett-/Kinderbettmiete

 

 

1 Siehe „Uniform System of Accounts for the Lodging Industry“; S. 12.
2 Siehe „Uniform System of Accounts for the Lodging Industry“; S. 351–352.

Resortgebühren

Diese sind nicht Teil der Servicegebühren beim Zimmerumsatz. Sie sind bei der Berichterstattung an STR nicht in die Zahlen von „Zimmerumsatz“ bzw. „Sonstiger Zimmerumsatz“ einzubeziehen. Resortgebühren sind unter „Sonstige Einnahmen“ (Tabelle 4) zu erfassen.

Provisionen und Gebühren – Gruppen

Sollten Vertragspartner aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Hotel eine direkte Ermäßigung bzw. Provision erhalten (d. h. dass die Analyse zur Ermittlung, ob die Berichterstattung brutto oder netto erfolgen soll, auf eine Netto-Berichterstattung deutet), muss das Hotel die Ermäßigung bzw. Provision als Kontra-Erlös (also als Ertragsminderung) verbuchen. Vgl. Brutto versus Netto, USALI Teil V, Seite 340.

Sollte das Hotel (der Schuldner) eine Zahlung an fremde Dritte leisten müssen (d. h. dass die Analyse, ob die Berichterstattung brutto oder netto erfolgen soll, auf eine Brutto-Berichterstattung deutet), muss das Hotel die Zahlung unter 
„Provisionen und Gebühren – Gruppen“ verbuchen. Vgl. Brutto versus Netto, USALI Teil V, Seite 340.

Produkt- oder servicebezogene Rückerstattungen

Rückerstattungen aufgrund von Produkt- oder Serviceproblemen gelten als Minderung des Zimmerumsatzes.

Gruppenausfälle (Stornierungen) und Individualzimmerstornierungen

Gebühren, welche bei Stornierungen erhoben werden (i. d. R. Anzahlungen für Konferenzen, Tagungen, Gruppen, Blockreservierungen etc.), dürfen nicht im Zimmerumsatz erfasst werden, der an STR vermittelt wird.

Zur Klarstellung: Umsätze aus Gruppenausfällen (Stornierungen) und Individualzimmerstornierungen, die nach dem Stichtag generiert werden, sind bei den Reduzierungs- und Stornogebühren unter „Sonstige Einnahmen“ festzuhalten (Tabelle 4) und nicht unter „Zimmerumsatz“ oder „Sonstiger Zimmerumsatz“.

Speisen und Getränke sowie Zusatzleistungen

Enthalten in Pauschalangeboten oder in All-Inclusive-Hotels (z. B. Parkplatz, Transport, Internet oder Golf/Wellness).

Haustier- oder Raucherzimmergebühren

Gebühren, die als Strafgeld, für die Reinigung oder für entstandene Schäden erhoben werden, sind als „Sonstige Einnahmen“ zu verbuchen (Tabelle 4).

Zuschläge, Servicegebühren, Zuwendungen (Hotel handelt als Agent).

Gebühren, die als Strafgeld, für die Reinigung oder für entstandene Schäden erhoben werden, sind als „Sonstige Einnahmen“ zu verbuchen (Tabelle 4).

Zuwendungen

Eine Zuwendung ist in der Regel ein Ermessensbetrag, der einem Konto hinzugefügt oder vom Kunden direkt bei einem Mitarbeiter hinterlassen wird. Zuwendungen werden in der Regel vom Arbeitnehmer zum 
Zeitpunkt der Transaktion bei Bargeld einbehalten oder vom Arbeitgeber als Treuhänder für die Arbeitnehmer bei belasteten Zuwendungen ausgezahlt. Eine Zuwendung wird nicht als Einkommen für das Hotel eingestuft. Es wird als direktes Einkommen des Arbeitnehmers behandelt.

Steuern und staatlich vorgeschriebene Zuschläge


Zusätzliche Anmerkungen zur Aufteilung von Zimmerumsatz/Berichterstattung

In Bezug auf das Einbeziehen oder Ausschließen von Servicegebühren bei der Meldung von Zimmern/sonstigen Umsätzen:

Wenn als Auftraggeber gehandelt wird, ist der gesamte Betrag der Servicegebühren nur dann in den Umsatz einzubeziehen, wenn Folgendes zutrifft:

  1. Die Gebühren sind verpflichtend, branchenüblich und nichtdiskretionär und werden automatisch zu einem Kundenkonto hinzugerechnet, und der Kunde hat nicht die Möglichkeit, sich für ein „Opt-out“ zu entscheiden, und
  2. Das Hotel kann die Gebühren für eigene Zwecke einheben (d.h., er muss die eingehobenen Gebühren nicht an Dritte weitergeben).

Wenn als Agent gehandelt wird, werden Servicegebühren von den Zimmern/sonstigen Umsätzen ausgeschlossen.

 

Wholesale, eChannel, Online-Reisebüros (OTAs) und/oder Internettarife:

Bei Wholesale und Pay-when-booked-Internettarifen ist der Netto-Zimmerumsatz (nicht Brutto) an STR zu übermitteln.

Bei Pay-later-Internettarifen ist, ähnlich wie bei traditionellen Reisebüros, der Brutto-Zimmerumsatz (nicht Netto) an STR zu übermitteln. Provisionen auf diese Bruttoerträge werden als Ausgabe im Ressort „Zimmer“ erfasst.

 

Pauschalpreise

Bei Pauschalpreisen darf nur der Zimmerumsatzanteil an STR übermittelt werden. Um den Zimmerumsatzanteil einer Pauschale zu ermitteln, wird empfohlen, den üblichen Marktpreis (FMV – Fair Market Value) für die einzelnen Pauschalkomponenten zu ermitteln. Anschließend wird der prozentuale Anteil des Zimmerumsatzes gestützt auf den üblichen Marktpreis auf den Pauschalpreis angerechnet, um den Zimmerumsatz festzulegen, der an STR zu übermitteln ist.

 

Einlösungen und Prämien bei Treueprogrammen (Loyalty Programs)

Der konservative Durchschnitt aktueller Preise für ähnliche Unterkunftstypen im Hotel bzw. die Standardrate der Marke/Kette.

Zwei bewährte Optionen für die Erfassung der Einlösung von Treueprogrammen sind:

  1. Erfassung der Einlösung/Prämie nur im Gesamtumsatz am Monatsende (z. B. Gesamtumsatz Januar).
  2. Bei der Übermittlung von Wochen- und Tagesumsätzen aus der Einlösung von Programmen ist Vorsicht geboten: Der Umsatz sollte nicht an einem einzelnen Tag der Woche erfasst werden, sondern auf alle Tage der Woche verteilt/allen Tage der Woche zugeordnet werden (d. h. Tag 1–7).

 

Marketingaktionen

Zimmerumsatz, der im Rahmen von Aktionen wie „Beim Kauf von 2 Übernachtungen eine Nacht gratis“ generiert wird, ist gleichmäßig auf die durch die Aktion generierten Übernachtungen zu verteilen.

 

Erlöse aus Halbtages- und Tagesnutzung („Day Use“)

Dies sind Logiserlöse aus Quellen wie Zimmer, die für Hospitality-Bereiche, als Umkleideräume, für Vorstellungsgespräche, für Filmauditions und durch Großhändler (z. B. für Bekleidung, Spielzeug und andere Handelswaren) benutzt werden. F&B-Erlöse dürfen hier nicht eingerechnet werden.

Day Use-Zimmer werden auf der Basis verkauft, dass sie nicht über Nacht genutzt werden. Es wird kein Preis berechnet, der für ein Segment gilt, in dem das Hotel Preise anbietet (z. B. Individualzimmer, Gruppenzimmer oder Vertrag). sollten Zimmer, die in eine bestimmte Preiskategorie verkauft werden, dem entsprechenden Segment zugeordnet und als verkaufte Zimmer und nicht als Day Use übermittelt werden.

Wenn Sie beispielsweise Zimmer für Airline-Crews haben, die um 7 Uhr morgens einchecken und um 17 Uhr auschecken, sollten diese im Segment Vertragszimmer und nicht im Day Use codiert werden. Wenn diese Zimmer für Crews am selben Tag nochmals verkauft werden, kann das betreffende Hotel eine Auslastung von 100 % übersteigen.

Wenn ein Gast tagsüber ein Zimmer belegt und unabhängig von der beabsichtigten Nutzung des Zimmers vor 18 Uhr auscheckt und dieser Gast einen Tarif erhält, der kein veröffentlichter oder ausgehandelter Tarif ist, sollte das Zimmer als Day Use-Zimmer erfasst werden.

Beispiel:

Ein Wellness-Pauschalpaket umfasst eine Übernachtung, vier Mahlzeiten und die Verwendung des hauseigenen Wellnessbereichs zu einem Pauschalpreis von 240 USD, exklusive Steuern, Trinkgeld oder Bedienungszuschlag. Obwohl sich der übliche Marktpreis für ein solches Paket auf 320 USD beläuft, erscheint auf dem Kundenkonto nur der Betrag von 240 USD, 
zuzüglich relevanter Verkaufs-, Verbrauchs- und sonstiger Steuern, je nach Zurechenbarkeit der jeweiligen Kategorie.

Das Hotel berechnet die Ressortzuordnung des Verkaufspreises von 240 USD wie folgt:

Stellt ein Hotel einem Gast Speisen und/oder Getränke kostenlos zur Verfügung oder darf der Gast die Option des Speisenprogramms nicht ablehnen oder werden Mahlzeiten als Teil einer Franchise-Gesellschaft oder Markenstandards zu Verfügung gestellt, muss der Speise- oder Getränkeartikel als Ausgabe in der Abteilung Zimmer erfasst werden; in diesem Fall dürfen die Erlöse nicht als Ausgabe in der Abteilung Speisen und Getränke verbucht werden.

RessortMarktwertVerhältnisZuweisung Pauschale
Zimmer160 USD50 %120 USD
Speisen112 USD35 %84 USD
Wellness48 USD15 %36 USD
Gesamt320 USD100 %240 USD

 

Verkaufte Zimmer melden

Nur Gästezimmer, die einen Umsatz erwirtschaften, sind STR als verkaufte Zimmer zu übermitteln. Kostenlos zur Verfügung gestellte Zimmer sind aus den Zahlen für verkaufte Zimmer auszuschließen. Nachstehend wird erläutert, was bei der Berechnung der Anzahl der verkauften Zimmer für die Berichterstattung an STR berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden kann.

 In Zahlen für verkaufte Zimmer zu berücksichtigen:

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 Nicht in Zahlen für verkaufte Zimmer zu berücksichtigen:

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Verkaufte Zimmer, die Umsatz generieren

Zur Halbtages- und Tagesnutzung („Day Use“) verkaufte Zimmer

Dies sind Logiserlöse aus Quellen wie Zimmer, die für Hospitality-Bereiche, als Umkleideräume, für Vorstellungsgespräche, für Filmauditions und durch Großhändler (z. B. für Bekleidung, Spielzeug und andere Handelswaren) benutzt werden. F&B-Erlöse dürfen hier nicht eingerechnet werden.

Day Use-Zimmer werden auf der Basis verkauft, dass sie nicht über Nacht genutzt werden. Es wird kein Preis berechnet, der für ein Segment gilt, in dem das Hotel Preise anbietet (z. B. Individualzimmer, Gruppenzimmer oder Vertrag). sollten Zimmer, die in eine bestimmte Preiskategorie verkauft werden, dem entsprechenden Segment zugeordnet und als verkaufte Zimmer und nicht als Day Use übermittelt werden.


Wenn Sie beispielsweise Zimmer für Airline-Crews haben, die um 7 Uhr morgens einchecken und um 17 Uhr auschecken, sollten diese im Segment Vertragszimmer und nicht im Day Use codiert werden. Wenn diese Zimmer für Crews am selben Tag nochmals verkauft werden, kann das betreffende Hotel eine Auslastung von 100 % übersteigen. Wenn ein Gast tagsüber ein Zimmer belegt und unabhängig von der beabsichtigten Nutzung des Zimmers vor 18 Uhr auscheckt und dieser Gast einen Tarif erhält, der kein veröffentlichter oder ausgehandelter Tarif ist, sollte das Zimmer als Day-Use-Zimmer erfasst werden.


Belegte Zimmer ohne Einnahmen in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Verkaufsaktion


(z. B. bei zwei gebuchten Nächten, eine weitere Nacht gratis; Gruppen die 50 Zimmer buchen, erhalten ein Zimmer gratis).

Kostenlos zur Verfügung gestellte Zimmer, die nicht mit einer Aktion oder einem Vertrag in Verbindung stehen.

Nicht Teil einer Verkaufsaktion oder eines Vertrags (z. B. Zimmer für Mitarbeiter, Hoteleigentümer oder Reiseveranstalter).


„No-shows“

Bei Nicht-Erscheinen (No-show) sind keine Zahlen für verkaufte Zimmer zu erfassen.


Vom Hoteleigentümer belegte Zimmer

Zimmer, die vom Hoteleigentümer belegt sind, sind als kostenlos zur Verfügung gestellte Zimmer zu behandeln.


Verfügbare Zimmer melden

Für jedes Hotel muss immer die gesamte Anzahl der verfügbaren Zimmer (d. h. Anzahl der Zimmer im Hotel multipliziert mit den Tagen im Berichtszeitraum) an STR übermittelt werden.

Wenn ein Zimmer vorübergehend für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nicht verfügbar ist, z. B. wegen Renovierung, darf die Anzahl verfügbarer Zimmer, die STR gemeldet werden, NICHT abgeändert werden. Sollte ein Zimmer endgültig aus dem Inventar genommen werden, muss die Hotelleitung STR informieren, damit die Anzahl der verfügbaren Zimmer aktualisiert werden kann.

Ferner ist STR zu benachrichtigen, wenn Zimmer während eines längeren Zeitraums geschlossen bleiben (üblicherweise länger als sechs Monate), aufgrund von Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen (z. B. Orkane, Erdbeben, Brand, Ölverschmutzung, Pandemie etc.). Diese werden dann im System als „Langfristig geschlossene Zimmer“ markiert und die Zimmeranzahl entsprechend angepasst.

Im Falle einer vollständigen Schließung des Hotels wegen Renovierung über die Dauer von mehr als einem Kalendermonat können ALLE Zimmer aus dem Inventar genommen werden. Bitte informieren Sie STR in diesem Fall, damit wir das Hotel in unserem System als „Vorübergehend geschlossen“/„Wegen Renovierung geschlossen“ markieren können. Ein als „Vorübergehend geschlossen“/„Wegen Renovierung geschlossen“ gekennzeichnetes Hotel hat einen geschlossenen Status. Dies bedeutet, dass im Renovierungszeitraum kein Inventar erhältlich ist und das Hotel dadurch keinen Einfluss auf die Leistungsdaten in den Mitbewerbersets oder Branchensegmenten hat.


Saisonal nicht verfügbare Zimmer

Sollte der gesamte Hotelbetrieb für eine Mindestdauer von 30 aufeinanderfolgenden Tagen saisonal nachfragebedingt geschlossen bleiben, werden die Zimmer für diesen Zeitraum vom jährlichen absatzfähigen Inventar abgezogen. Das Hotel muss jedes Jahr zur gleichen Zeit saisonal nachfragebedingt geschlossen sein. STR ist darüber zu informieren, damit das Hotel im System für den betreffenden Zeitraum als „Saisonal geschlossen“ markiert werden kann.

 

Hotel gemischten Eigentums (d. h. Timeshare/Condo-Hotel)
Verschiedene Hotels können Zimmer in Wohneinheiten umbauen oder umwandeln. Diese verstehen sich als Einheiten „gemischten Eigentums“. Sie werden beispielsweise als Timeshare, Condo-Hotels, teilweise oder als volles Eigentum genutzt. 

STR berücksichtigt keine Schwankungen in der Zimmerverfügbarkeit, die durch Aufnahme oder Entfernen von Einheiten im Vermietungsangebot des Eigentümers verursacht werden. Dieser Ansatz stellt eine einheitliche Berichterstattung zur Zimmeranzahl bei den Mitbewerbersets und Branchendaten sicher. 

Damit diese Szenarien eingeschlossen werden, sollte bei der Berichterstattung von Immobilien und Anlagen die durchschnittliche Zimmeranzahl über das Jahr hinweg in den Mietbestand des Hotels aufgenommen werden.

Beispiel: Eine 300-Zimmer-Immobilie umfasst 100 Wohneinheiten und 200 herkömmliche Hotelzimmer. Im Durchschnitt können 50 der Wohneinheiten pro Jahr als herkömmliche Hotelzimmer vermietet werden. Deshalb werden die verfügbaren Zimmer für diese Immobilie in der Datenbank als 250 Zimmer geführt.

Der Betrieb dieser Einheiten gemischten Eigentums als Hotelanlagen stellt allein keine Qualifizierung für die Berichterstattung als Umsatz im Ressort „Zimmer“ dar. Jedes Projekt und dessen Umstände sollten einzeln betrachtet und beurteilt werden.


Der erste Schritt zur Identifizierung der Umsatzart von gemischt genutzten Hotels besteht darin, festzustellen, ob die Berichterstattung brutto oder netto erfolgen sollte (siehe Teil V, USALI). Bei der Kriterienbetrachtung von brutto gegenüber netto sollte berücksichtigt werden, welche Partei den vorherrschenden wirtschaftlichen Verlust erleidet, wenn die Zahlung des Mieters ausfällt. Sobald die Umsatzhandhabung festgelegt wurde, gibt es drei Szenarien für den Einschluss in die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß USALI. Im nachstehenden Szenario wird im Detail erläutert, wann und wie Daten an STR übermittelt werden müssen.


Das vorherrschende wirtschaftliche Risiko liegt beim Hotelbetrieb (Szenario 1).

Das Hotel trifft eine Vereinbarung mit dem Dritteigentümer einer Einheit, die eine Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr hat, und alle Einheiten sind in dem Hotelinventar für das gesamte Jahr eingeschlossen. Entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung geht das wirtschaftliche Risiko, das in Verbindung zum Betrieb der Einheiten des Dritteigentümers steht, gemäß dem Vertragsverhältnis auf das Hotel über.

Der damit verbundene Umsatz wird im Ressort „Zimmer“ festgehalten, zusammen mit den Kategorien „Individualzimmer“, „Gruppen- oder Vertragszimmer“ sowie „Sonstige Umsätze“. Im Inventar des Hotels gelten die Zimmer als verfügbare Zimmer. Erlaubt der Vertrag dem Einheiteneigentümer eine begrenzte Anzahl Übernachtungen in der Einheit, bleibt diese im Inventar als verfügbar bestehen und wird als kostenlos zur Verfügung gestelltes Zimmer erfasst, wenn der Eigentümer die Einheit belegt.

Falls Szenario 1 für das Hotel nicht zutrifft, gibt es noch die folgenden beiden Szenarien, in denen die an STR gemeldeten Daten wie folgt behandelt werden:

 

Das vorherrschende wirtschaftliche Risiko liegt kurzfristig beim Hotelbetrieb (Szenario 2)

Das Hotel trifft eine Vereinbarung mit dem Dritteigentümer einer Einheit, wobei der Einheiteneigentümer die Einheit für eine bestimmte Dauer des Jahres, nicht das gesamte Jahr, zur Vermietung bereitstellt. Entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung geht das vorherrschende wirtschaftliche Risiko, das in Verbindung mit dem Betrieb der Einheiten des Dritteigentümers steht, gemäß dem Vertragsverhältnis auf das Hotel über. Beispielsweise ist das Hotel verpflichtet, dem Dritteigentümer bei jeder Vermietung der Einheit eine Miet-/Nutzungsgebühr zu erstatten oder zu zahlen, auch wenn die Einnahmen nicht vom Hotel eingezogen werden.

Der damit verbundene Umsatz wird in der Erfolgsbilanz unter „Sonstige operative Ressorts“ verzeichnet. Das Hotel kann den Umsatz und Statistiken als Gruppen-, Individual-, Vertrags- und sonstigen Umsatz unter „Sonstige operativen Ressorts“ verfolgen. Aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Verfügbarkeit werden diese Zimmer jedoch nicht als Teil des Zimmerbestands betrachtet und nicht in die Statistiken zu Auslastung, ADR und RevPAR einbezogen. Mietzahlungen, entweder fest oder als Prozentsatz des Nettoumsatzes, die gemäß der vertraglichen Vereinbarung an Dritteigentümer zu entrichten sind, werden als Mietkosten unter „Nicht operative Einnahmen und Ausgaben – Tabelle 11” ausgewiesen. Personalkosten und zugehörige Ausgaben sowie Betriebsausgaben, die dem Hotel durch Vermietung und Unterhalt der Einheiten entstehen, werden unter „Sonstige operative Ressorts“ erfasst.

 

Das vorherrschende wirtschaftliche Risiko liegt beim Dritteigentümer einer Einheit (Szenario 3)

Der Dritteigentümer übernimmt das vorherrschende wirtschaftliche Risiko bei der Vermietung der Einheit und erstattet dem Hotel alle entstandenen Kosten. Der vom Hotel als Vermittler eingenommene Nettoumsatz gilt als Provisionsumsatz der Vermietung. Die Erstattung von Betriebsausgaben oder Kosten für die Instandhaltung von Gemeinschaftsflächen gilt als Hotelumsatz und wird unter „Geringere operativen Ressorts – Tabelle 3-xx“ erfasst, wenn das Hotel durch die Erbringung der Dienstleistungen einen Gewinn erzielt, oder unter „Nicht operative Einnahmen und Ausgaben – Tabelle 11“, wenn das Hotel die Ausgaben ohne Gewinn erstattet bekommt. Beispiele für Erstattungen wären Wartungs-/Reinigungsgebühren für die Raumvermietung, Reservierungsgebühren und Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Vermietung der Einheit. Personalkosten und zugehörige Ausgaben sowie Betriebsausgaben, die dem Hotel durch Vermietung und Unterhalt der Einheiten entstehen, werden unter „Geringere operative Ressorts“ oder als „Nicht operative Einnahmen und Ausgaben – Tabelle 11” verbucht, je nachdem, wo der Umsatz wie oben erwähnt erfasst wurde.

Inwieweit Statistiken zu Durchschnittspreis und Auslastung betroffen sind, hängt von den Fakten und Umständen ab. Wenn die Beziehung zwischen Hotel und Eigentümer die Aufnahme im Ressort „Zimmer” rechtfertigt (Szenario 1 oben), ist es angemessen, die verfügbaren und belegten Einheiten des Dritteigentümers in den Statistiken zur Gesamtzahl der verfügbaren Zimmer und zur Gesamtzahl der belegten Zimmer des Hotels zu erfassen. Falls die Kriterien für die Einbeziehung solcher Mieteinnahmen in das Ressort „Zimmer” nicht erfüllt werden, kann das den Ausschluss der Einheiten des Dritteigentümers aus den Betriebsstatistiken des Ressorts „Zimmer“ nach sich ziehen. Stattdessen werden diese Statistiken ergänzend erfasst, wie in Teil III erläutert.

Wie in den obigen drei Szenarien dargelegt, kann unter bestimmten Umständen der gesamte Umsatz aus „gemischtem Eigentum“ unter „Sonstige Einnahmen – Tabelle 4” ausgewiesen werden, während er andernfalls brutto unter dem Ressort „Zimmer” oder „Sonstige operative Ressorts“ ausgewiesen wird. Weitere Informationen finden Sie unter Teil V.

 

Segmentierungsprogramm – Definitionen

Logiserlös aus Individualzimmern

Beinhaltet in der Regel Einnahmen, die aus der Vermietung von Zimmern und Suiten an Einzelpersonen und Gruppen, die weniger als 10 Zimmer pro Nacht beanspruchen, generiert werden. Ebenfalls sind Zimmer einbezogen, die an Gäste als dauerhafter Wohnsitz vermietet werden, mit oder ohne Vertrag.

Individualzimmeraufenthalte schließen in der Regel folgende Kategorien ein:

  • Einzelhandel
  • Rabatt
  • Vereinbarungen
  • Qualifiziert
  • Großhandel

Logiserlös aus Gruppenaufenthalten

Beinhaltet Einnahmen, die durch die Vermietung von Zimmer- oder Suitenblöcken an eine Gruppe generiert werden.

Als Gruppe gilt in der Regel der Verkauf von 10 oder mehr Zimmern pro Nacht auf Vertragsbasis. Der Zimmerumsatz aus Gruppenaufenthalten wird abzüglich etwaiger Rabatte für Großhändler für den Verkauf von großen Zimmerblöcken erfasst. Rabatte oder sonstige Leistungen, die einer Gruppe direkt zugutekommen, sind als Kontra-Erlöse zu erfassen.

Um effektive Verkaufs- und Marketingstrategien verfolgen zu können, wird Zimmerumsatz aus Gruppenaufenthalten in der Regel nach Marktsegmenten unterschieden.

Zu den typischen Marktsegmenten zählen:

  • Unternehmen
  • Verbände/Tagungen
  • Regierung
  • Reisegruppen/Großhändler
  • SMERF (soziale, militärische, bildende und religiöse Einrichtungen und Vereinigungen)

Logiserlös aus Vertragszimmern

Beinhaltet Umsätze, die durch ein Vertragsverhältnis mit einer anderen Einheit für eine gleichbleibende Blockanzahl an Zimmern über eine Zeitspanne von mehr als 30 Tagen generiert werden. Der Logiserlös aus Vertragszimmern wird abzüglich etwaiger Rabatte erfasst.

Beispiele sind angesiedelte Airline-Crews, fortlaufende Unternehmensschulungsprogramme und auf Bonusschemas basierende Vorteilsprogramme.

Zusätzliches Umsatzsegmentierung

Getränke- und Speisenumsatz (Gastronomieumsatz)

  • Erlöse aus dem Verkauf von Speisen (einschließlich Kaffee, Milch, Tee und alkoholfreie Getränke).
  • Erlöse aus dem Verkauf von Getränken (einschließlich Bier, Wein, Spirituosen und Bankettgetränke).
  • Andere Einnahmequellen wie die Vermietung von Konferenzräumen und audiovisueller Ausrüstung, Gedeck- und Servicegebühren oder andere Umsätze im Speisen- und Getränkebereich (einschließlich Gebühren für Bankettservices).

Sonstige Umsätze

Beinhaltet alle anderen Einnahmen des Hotels, die oben nicht als Zimmerumsatz oder Getränke- und Speisenumsatz aufgeführt sind (z. B. Parkplatz, Wellness, Telekom).

Gesamterlös

Beinhaltet alle im Rahmen des Hotelbetriebs erwirtschafteten Einnahmen, die oben als Zimmerumsatz, Getränke- und Speisenumsatz und sonstige Umsätze (z. B. Parkplatz, Wellness, Telekom) aufgeführt sind.

Zusätzliche Hinweise zur Datenberichterstattung

  • Teilmonatsdaten: Monatliche Daten für neue Hotels im Unternehmensportfolio (d. h. Neubau, Neuübernahme oder Wiedereröffnung) sollten nur an STR übermittelt werden, wenn das Hotel im Eröffnungsmonat mindestens 15 Tage geöffnet war.
  • Teileröffnung eines Hotels („Soft Opening“): Die Hotelleitung von neu erbauten Hotels sollte STR nur das verfügbare Zimmerinventar zum Zeitpunkt der Eröffnung mitteilen und die vollständige Zimmerverfügbarkeit für Übernachtungen auf Basis der aktuellen Zimmeranzahl übermitteln. Wenn nach der Eröffnung schrittweise zusätzliche Zimmer hinzukommen, sollten diese STR jeweils mit genauer Anzahl und Öffnungsdatum gemeldet werden, bis das Hotel seine volle Kapazität erreicht hat.

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